Missbräuchliche Änderungskündigung bei Nichtabwarten der gesetzten Überlegungsfrist
Setzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Änderungskündigung eine Überlegungsfrist zur Annahme der angebotenen neuen Stelle und kündigt er das Arbeitsverhältnis endgültig vor Ablauf dieser Überlegungsfrist, so ist die Änderungskündigung missbräuchlich. Mehr zum Urteil 8C_637/2022 finden Sie im Artikel.
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