Ferien und Freistellung
Wenn der Arbeitgeber entscheidet, seinen Mitarbeiter während der Kündigungsfrist freizustellen, geht er nicht selten davon aus, dass die Freistellung automatisch einen allfälligen noch nicht bezogenen Feriensaldo ausgleicht. Dies ist jedoch nicht korrekt. Umgekehrt wird manchmal behauptet, den Arbeitgeber treffe ein Verbot, dem Mitarbeiter während der Dauer der Kündigungsfrist über eine bestimmte starre Grenze hinaus Ferien anzuordnen. Auch dies ist nicht ganz richtig.
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