Freistellung und Ferienbezug
Nicht selten werden Arbeitnehmer, insbesondere Kaderangestellte, gleichzeitig mit der Kündigung von der Arbeit freigestellt und somit von der Zurverfügungstellung ihrer Arbeitskraft entbunden, da eine Weiterbeschäftigung möglicherweise mehr Probleme mit sich bringen würde als eine sofortige Freistellung.
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