Rechtsprechung
10. Juli 2007
Wenn die Arbeitsunfähigkeit im ersten Dienstjahr beginnt und in das Zweite übergeht, gilt die Sperrfrist von 90 Tagen.
4. August 2017
Die neue Krankheit muss unabhängig von der ersten sein, um eine neue Sperrfrist auszulösen.
19. April 2002
Sperrfristen finden keine Anwendung, wenn ein Aufhebungsvertrag mit gegenseitigen Zugeständnissen vorliegt.
Eine Kategorie wählen: