5. Massenentlassung
1. Allgemeines
Wenn der Arbeitgeber innerhalb einer kurzen Zeitspanne mehrere Arbeitsverträge kündigt, hat dies für die betroffenen Arbeitnehmer besonders nachteilige Folgen, da sie gleichzeitig auf dem gleichen Sektor...
2. Begriff und Geltungsbereich
Für das Vorliegen einer Massenentlassung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Kündigungsgründe: die Kündigung steht in keinem Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers.
Anrechenbare...
3. Konsultation der Arbeitnehmer
Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine Massenentlassung vorzunehmen, so hat er die Arbeitnehmervertretung (vgl. Kapitel III-15) oder, falls es keine solche gibt, die Arbeitnehmer zu konsultieren. Diese müssen...
4. Meldepflicht, Verfahren
Der Arbeitgeber hat dem kantonalen Arbeitsamt jede beabsichtigte Massenentlassung schriftlich anzuzeigen und der Arbeitnehmervertretung oder, falls es keine solche gibt, den Arbeitnehmern eine Kopie dieser...
5. Minimale Kündigungsfrist, missbräuchliche Kündigung
Ist das Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt worden, so endet es 30 Tage nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung an das kantonale Arbeitsamt (vgl. Ziffer 4. oben),...
6. Kürzere Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers
Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt oder eine entsprechende Absicht kundgetan, so dürfen durch Einzelabrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag...
7. Verpflichtung, die Massenentlassung gemäss AVG zu melden
Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) verpflichtet den Arbeitgeber, Entlassungen einer grösseren Anzahl von Arbeitnehmern sowie Betriebsschliessungen...
8. Gesamtarbeitsverträge
Zahlreiche GAV sehen besondere Regelungen vor, insbesondere die sofortige Benachrichtigung der Sozialpartner, möglicherweise auch die Erstellung eines Sozialplanes (vgl. Ziffer 9. unten).
9. Sozialplan
Der Sozialplan ist eine Vereinbarung, in welcher der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer die Massnahmen festlegen, mit denen Kündigungen vermieden, deren Zahl beschränkt sowie deren Folgen gemildert werden....