Kündigungsschutz des gewählten Arbeitnehmervertreters
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird, während der Arbeitnehmer gewählter Arbeitnehmervertreter – dazu zählen grundsätzlich auch alle Ersatzleute – in einer betrieblichen oder in einer dem Unternehmen angeschlossenen Einrichtung (z.B. Pensionskasse) ist, und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen begründeten Anlass zur Kündigung hatte (OR 336/2b).
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