Schutz der Persönlichkeit
Der Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers ist Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie beinhaltet dreierlei: Der Arbeitgeber hat selber persönlichkeitsverletzende Eingriff e zu unterlassen, den Arbeitnehmer vor Übergriff en Dritter (Vorgesetze, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten) zu schützen und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers zu wahren.
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