Rechtsprechung
19. Februar 2014
Die Kündigung ist missbräuchlich, wenn keine geeigneten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit des Mitarbeiters ergriffen werden.
28. Januar 2016
Die Änderungskündigung ist missbräuchlich, wenn die Änderung vor Ablauf der Kündigungsfrist in Kraft treten soll.
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