Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemäss Arbeitsgesetz nach Aufhebung der allgemeinen Massnahmen gegen COVID-19
Nun sind die Arbeitgeber gefordert, auf die jeweiligen Betriebe und Arbeitnehmer ausgerichtete Lösungen auszuarbeiten. Der Arbeitgeber ist für die Auswahl, Umsetzung und regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich.
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