Gemäss Bundesgericht (Urteil 4A_130/2016) sind ab einer gewissen Verantwortungsstufe charakterliche Schwierigkeiten besonders problematisch und können negative Auswirkungen auf einen ganzen Sektor eines Unternehmens haben.
Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn die Kündigung aufgrund eines blossen Verdachts einer Verfehlung ausgesprochen wird. Sie wird vor allem im Zusammenhang mit der fristlosen Entlassung thematisiert.
Erhebt ein Arbeitnehmer wegen angeblicher Missbräuchlichkeit Einsprache gegen eine Kündigung, streiten sich die Parteien oft darüber, welches der tatsächliche Grund war, der zur Kündigung führte.