9. Personalvorsorge "Zweite Säule"
1. Allgemeines
Traditionsgemäss besteht die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge aus einem Drei-Säulen-Prinzip. Die erste Säule, welche obligatorisch ist, besteht aus der AHV/IV. Damit sollen die Grundlebenskosten...
A. Obligatorische Versicherung gemäss BVG
2. Obligatorisch versicherte Personen
Gemäss BVG sind folgende Arbeitnehmer obligatorisch versichert:
AHV-Versicherte; ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum 31. Dezember nach Vollendung des 24. Altersjahres sind...
3. Ausnahmen von der obligatorischen Versicherung
Der obligatorischen Versicherung nicht unterstellt sind:
Selbständigerwerbende (für gewisse Berufsgruppen kann sie aber obligatorisch sein, vgl. Ziffer 10.); Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag...
4. Versicherter Lohn («Koordinierter Lohn»)
Der obligatorisch versicherte Lohn entspricht dem AHV-Lohn bis zu einem Maximum von Fr. 88'200.-, von dem ein Koordinationsbetrag von Fr. 25'725.- abgezogen wird. Das so erhaltene Ergebnis wird als "koordinierter...
5. Beginn und Ende der Versicherung
Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn (inklusive Naturallohn) von mehr als Fr. 22'050.– beziehen, unterstehen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken...
6. Finanzierung: Berechnungsgrundlage der Versicherungsleistungen
6.1. Finanzierung
Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge muss im Minimum Folgendes erlauben:
dem Altersguthaben des Versicherten, welches als Berechnungsgrundlage der Altersrente bei Erreichen des...
7. Versicherungsleistungen
7.1. Art der Leistungen
Folgende Leistungen sind versichert:
Altersrenten (vgl. Ziffer 7.2.) Kinderrenten von Pensionierten (vgl. Ziffer 7.2.) Renten des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen...
8. Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigt, muss eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer solchen anschliessen....
9. Verpflichtungen der Arbeitslosenkasse
Für die obligatorische Arbeitslosenversicherung (Todesfall- und Invaliditätsrisiko) bezahlt die Arbeits-losenkasse die Prämie an die Auffangeinrichtung und rechnet vom Taggeld den Prämienanteil zu...
10. Obligatorische Versicherung der Selbständigerwerbenden
Berufsgruppen von Selbständigerwerbenden können vom Bundesrat auf Antrag ihrer Berufsverbände der obligatorischen Versicherung allgemein oder für einzelne Risiken unterstellt werden. Voraussetzung...
B. Freiwillige Versicherung gemäss BVG
11. Allgemeines
Arbeitnehmer, die nicht der obligatorischen BVG-Versicherung unterstellt sind, können sich freiwillig versichern lassen.Die Versicherungsbedingungen sind bei der obligatorischen und der freiwilligen Versicherung...
12. Personen, die sich freiwillig versichern lassen können
Gemäss BVG-Normen können sich folgende Personen freiwillig versichern lassen:
Selbständigerwerbende (vgl. Ziffer 14.); Nichtselbständigerwerbende mit verschiedenen Arbeitgebern, von denen sie insgesamt...
13. Freiwillige Versicherung des Arbeitnehmers
13.1. Erwerbstätigkeit im Dienste mehrerer Arbeitgeber
Jene Arbeitnehmer, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit, für die sie obligatorisch versichert sind, einem Nebenerwerb nachgehen, müssen...
14. Freiwillige Versicherung der Selbständigerwerbenden
Selbständigerwerbende können sich bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufes oder ihrer Arbeitnehmer versichern lassen. Wer sich nicht bei einer Vorsorgeeinrichtung versichern lassen kann, ist berechtigt,...
C. Organisation der Vorsorgeeinrichtung
15. Überprüfung des Anschlusses an eine Vorsorgeeinrichtung
Die AHV-Ausgleichskassen überprüfen, ob die von ihnen erfassten Arbeitgeber einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind und erstatten der kantonalen Aufsichtsbehörde Meldung. BVG 11/4. Der Arbeitgeber...
16. Vorsorgeeinrichtungen
Der Arbeitgeber muss eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer solchen anschliessen. Die Vorsorgeeinrichtung muss sich bei der kantonalen...
17. Sicherheitsfonds
Die Dachverbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber verwalten gemeinsam eine paritätische Stiftung, die insbesondere folgende Aufgaben hat:
sie richtet Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstiger...
18. Auffangeinrichtung
Die Dachverbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber verwalten gemeinsam eine paritätische Stiftung (oder Auffangeinrichtung), die insbesondere folgende Aufgaben hat:
amtliche Aufnahme von Arbeitgebern,...
D. Steuerrechtliche Vorschrifteen
Steuerrechtlichte Vorschriften
Die Arbeitgeberbeiträge an Vorsorgeeinrichtungen gelten bei den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden als Geschäftsaufwand.Die von den Arbeitnehmern und Selbständigerwer-benden...
E. Überobligatorische Versicherung
Überobligatorische Versicherung
Die berufliche Vorsorge nach BVG bleibt ein ziemlich bescheidenes Minimum (Beispiel: ein Arbeitnehmer, der weniger als Fr. 22'050.– im Jahr verdient, ist nicht versichert. Ein Arbeitnehmer, der jährlich...
F. Freizügigkeit und Erhaltung des Vorsorgeschutzes
Freizügigkeit und Erhaltung des Vorsorgeschutzes
Die Freizügigkeit und die Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes sind in der Freizügigkeitsverordnung vom 3. Oktober 1994 reglementiert (FZV).
Freizügigkeitsfall
Die Arbeitgeber müssen die Adresse...
G. Wohneigentumsförderung
Wohneigentumsförderung
Das BVG erlaubt dem Versicherten, sein Vorsorgekapital aus seiner Pensionskasse für sein selbst genutztes Wohneigentum einzusetzen (Wohnung oder Haus).Die Mittel der beruflichen Vorsorge dürfen verwendet...
H. Massnahmen zur Behebung einer Unterdeckung
Massnahmen zur Behebung einer Unterdeckung
Die Vorsorgeeinrichtung muss eine Unterdeckung selbst beheben. Der Sicherheitsfonds (vgl. Ziffer 17. oben) tritt erst dafür ein, wenn sie zahlungsunfähig ist. BVG 65d/1. Die Vorsorgeeinrichtung...