5. Familienzulagen
1. Allgemeines
Die Familienzulagen sind im Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) geregelt. Da es sich um ein Rahmengesetz handelt, das den Kantonen gewisse Kompetenzen lässt, musste jeder Kanton ein Ausführungsgesetz...
2. Pflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen sich in jedem Kanton, in dem sie ihren Geschäftssitz haben oder Zweigniederlassungen betreiben und Arbeitnehmer beschäftigen, einer dort tätigen Familienausgleichskasse anschliessen....
3. Beiträge
Die Beiträge an die Kassen gehen vollumfänglich zu Lasten des Arbeitgebers und werden auf der gesamten AHV-Lohnsumme (also auch auf den Löhnen der Arbeitnehmer ohne Familienunterstützungspflicht) berechnet.
Im...
4. Leistungen
Die Leistungen werden den Arbeitnehmern für ihre Kinder ausbezahlt, den Nichterwerbstätigen abhängig vom steuerbaren Einkommen und den Selbständigerwerbenden.
Das FamZG sieht die Zulagenarten und...
5. Haushaltszulagen
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Ausrichtung von Haushaltszulagen. Solche werden indessen manchmal ausgerichtet anVerheiratete Arbeitnehmer (Frauen und Männer);Ledige, verwitwete oder geschiedene...
6. Steuerliche Pflichten
6.1. Quellenbesteuerung von Familien- und Geburtszulagen
Gemäss dem Gesetz über die direkte Bundessteuer handelt es sich bei Familien- und Geburtszulagen um steuerpflichtiges Einkommen im Sinne der...