10. Schutz der jugendlichen Arbeitnehmer
1. Allgemeines
Es besteht eine allgemeine Pflicht des Arbeitgebers, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit...
2. Definition
Als Jugendliche gelten Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr. ArG 29/1.Es wird nicht unterschieden zwischen den Begriffen Kind und Erwachsener. Das ArG und die ArGV5...
3. Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers
Wenn der Arbeitgeber jugendliche Arbeitnehmer beschäftigt, muss er namentlich:auf ihre Gesundheit gebührend Rücksicht nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit sorgen, ArG 29/2;darauf achten,...
4. Verbotene oder eingeschränkte Arbeiten
Zum Schutz von Leben und Gesundheit oder zur Wahrung der Sittlichkeit kann die Verwendung Jugendlicher für bestimmte Arbeiten untersagt oder von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. ArG 29/3....
5. Arbeitszeit
Im Allgemeinen:Die tägliche Arbeitszeit der Jugendlichen darf diejenige der andern im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und, falls keine anderen Arbeitnehmer vorhanden sind, die ortsübliche Arbeitszeit...
6. Tägliche Ruhezeit
Jugendlichen ist, unabhängig von ihrem Alter, eine zusammenhängende tägliche Ruhezeit von mindes-tens 12 Stunden zu gewähren. ArGV5 16/1. Sie dürfen vor Berufsschultagen oder überbetrieblichen...
7. Überzeitarbeit
Für Jugendliche unter 16 Jahren:Jugendliche dürfen bis zum vollendeten 16. Altersjahr nicht zu Überzeitarbeit eingesetzt werden. ArG 31/3.Für Jugendliche ab 16 Jahren:Jugendliche ab 16 Jahren...
8. Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit
Allgemeines:Der Arbeitgeber darf Jugendliche während der Nacht und an Sonntagen nicht beschäftigen, ausser es besteht eine Ausnahmeregelung oder –bewilligung. ArG 31/4. Die Beschäftigung Jugendlicher...
9. Beschäftigung jugendlicher Arbeitnehmer im Überblick
Alter Erlaubte Tätigkeiten Zulässiger Arbeitszeitraum Maximale Tages- und Wochenarbeitszeit 0-12 Jahre Kulturelle,...