3. Gratifikation, "13. Monatslohn"
1. Allgemeines
Die Sondervergütung, die unter der Bezeichnung «Gratifikation» oder ähnlichem bei bestimmten Anlässen oder zu bestimmten Zeiten des Jahres ausbezahlt wird, kann entweder geschuldeter Lohnbestandteil...
2. «Freiwillige» Gratifikation
Diese Gratifikation ist von ihrem grundsätzlichen Zweck und dem geleisteten Betrag her eine (in der Regel ausnahmsweise geleistete) Sondervergütung, die vom Arbeitgeber nach freiem Gutdünken ausgerichtet...
3. «Bedingte» Gratifikation
Eine Gratifikation kann an Bedingungen geknüpft sein: Sie ist geschuldet, wenn die Bedingungen erfüllt sind, andernfalls nicht. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich eine präzise schriftliche...
4. «Geschuldete» Gratifikation
4.1. GrundsatzDie Gratifikation (Sondervergütung bei gewissen Anlässen) ist geschuldet, wenn dies – ausdrücklich oder auch stillschweigend – so vereinbart worden ist, oder wenn der Arbeitnehmer...
5. «13. Monatslohn», Gratifikation als Lohnbestandteil
5.1. GrundsatzKeine Gratifikation im Sinne von OR 322d liegt vor bei bedingungsloser Auszahlung, deren Höhe und Fälligkeit im Voraus arbeitsvertraglich festgelegt wurde, wie z.B. der «13. Monatslohn»...
6. Sozialversicherungen
Grundsätzlich fallen sämtliche Gratifikationen sowie auch der «13. Monatslohn» unter den Begriff des für die Sozialversicherung massgebenden Lohnes; dementsprechend sind darauf sämtliche Sozialversicherungsbeiträge...