11. Beschäftigung von Arbeitnehmern über das Referenzalter hinaus
1. Allgemeines
Dieses Kapitel soll den Arbeitgebern helfen bei der Redaktion Abfassung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern, die das Referenzalter für den Bezug einer AHV-Rente erreicht haben. Das Arbeitsrecht verbietet...
2. Wahl der Rechtsform
Die Erfahrung zeigt, dass gewisse Rentner weiter eine Erwerbstätigkeit ausüben möchten und ihre Dienste als Selbständigerwerbende einem Unternehmen, oder sogar ihrem bisherigen Arbeitgeber, anbieten....
3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Pensionierung
Im Normalfall arbeitet der Arbeitnehmer bis zum Erreichen des Referenzalters. Das Arbeitsverhältnis endet aber mit dem Erreichen des AHV-Referenzalter nicht automatisch, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag,...
4. Dauer der Kündigungsfrist
Die gesetzlichen Kündigungsfristen, abhängig von der Anzahl Dienstjahre, gelten auch für Rentner. Aber es ist möglich, diese Fristen durch schriftliche Vereinbarung abzuändern, jedoch nicht unter...
5. Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers
Wie den anderen Arbeitnehmern ist dem unverschuldet an der Arbeitsleistung verhinderten Rentner der Lohn im Prinzip zu 100% während der beschränkten Zeit geschuldet (OR 324a, gesetzliche Regelung: vgl....
6. Sozialabgaben
AHV/IV/EO: Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das Referenzalter erreicht wird. Personen, die über das Referenzalter hinaus weiterhin eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben,...