2. Teilzeitarbeit
1. Begriff
Unter Teilzeitarbeit versteht man die regelmässige Arbeitsleistung im Dienste des Arbeitgebers mit einem kleineren Pensum als die betriebliche Normalarbeitszeit. Das Arbeitsverhältnis kann stundenweise...
2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
2.1. Allgemeines
Sowohl die Bestimmungen des OR betreffend Einzelarbeitsvertrag als auch die Bestimmungen des ArG sind für Vollzeit- und Teilzeitarbeit anwendbar. OR 319/2; ArGV1 1. Gleiches gilt...
3. Sozialversicherungen
AHV/IV/EO: Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unbesehen der Dauer der Arbeitszeit geschuldet. Einzig der Lohn, der 2‘300 Franken pro Jahr nicht übersteigt, gehört nicht zum massgebenden Lohn der AHV und...
4. Ausländische Arbeitnehmer
Auch wenn sie teilzeitlich eine Erwerbstätigkeit ausüben, unterstehen die ausländischen Staatsangehörigen den verschiedenen Bestimmungen über Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern...