Fristlose Entlassung
Eine fristlose Entlassung ist die „ultima ratio“, ein Arbeitsverhältnis einseitig aufzulösen. Sie ist sowohl bei unbefristeten wie auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen möglich, auch während der Probezeit, auch während den in OR 336c/1 genannten Sperrfristen und auch im bereits ordentlich gekündigten Arbeitsverhältnis.
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