Aufhebungsvertrag
Das Arbeitsverhältnis mittels Vertrag, d.h. durch gegenseitiges Einverständnis, auf einen bestimmten Zeitpunkt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen oder festen Vertragszeiten zu beenden, ist grundsätzlich zulässig, sofern dies nicht zu einer klaren Umgehung von zwingenden gesetzlichen oder gesamtarbeitsvertraglichen Arbeitnehmerschutznormen führt.
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