Welche Informationen gehören in ein Arbeitszeugnis?
Laut Gesetz kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistung und sein Verhalten ausspricht (Art. 330a Abs. 1 OR). Da sich die Erstellung eines solchen Dokuments als herausfordernd erweisen kann, bieten wir im Folgenden einen Überblick über die geltenden Grundsätze sowie wiederkehrende Fragen inkl. relevante Rechtsprechung.
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