Die Qualifikationsmerkmale des Arbeitsvertrags
Im Urteil 4A_93/2022 hat das Bundesgericht (nachfolgend: BGer) die charakteristischen Elemente des Arbeitsvertrags im Vergleich zu anderen Verträgen, wie namentlich dem Auftrag oder dem Werkvertrag, erneut festgehalten. Es ging im konkreten Fall um einen gemeinnützigen Verein (nachfolgend: Verein), welcher Eltern, die ihr Kind betreuen lassen wollen, Gasteltern zur Verfügung stellt. Für jede Aufnahme durch eine Gastfamilie wurde eine Vereinbarung auf Briefpapier des Vereins erstellt, die vom Verein, den platzierenden Eltern sowie den Gasteltern unterzeichnet wurde. Diese Vereinbarung qualifizierte das BGer als Arbeitsvertrag.
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