Wird die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin bei Krankheit des Arbeitnehmers im Sinne von OR 324a/4 durch eine für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertige Regelung ersetzt, so ist die Arbeitgeberin von ihrer Lohnfortzahlungspflicht befreit.
Im Urteil 4A_2/2014 vom 19.2.2014 hatte das Bundesgericht soweit ersichtlich erstmals zu entscheiden, ob eine nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist ausgesprochene Kündigung infolge Krankheit missbräuchlich ist oder nicht.
Im Verlauf der letzten Jahre sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen eine Arbeitsunfähigkeit nur in Bezug auf die konkrete Arbeitsstelle attestiert wurde, der Arbeitnehmer aber ansonsten normal einsatzfähig war.
Das Bundesgericht hat im Entscheid 4C.89/2007 vom 10. Juli 2007 eine in der Lehre sehr umstrittene und in der veröffentlichten Rechtsprechung äusserst selten behandelte Frage beantwortet und somit Klarheit geschaffen.
Nach einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung kommt es relativ häufig vor, dass sich der Arbeitnehmer krank meldet und vorübergehend oder für längere Zeit vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben wird.