Haftung des Arbeitgebers
Ein wichtiger Teil des Persönlichkeitsschutzes ist der Schutz der Gesundheit. Die vom Arbeitgeber nach OR 328/2 zu treffenden Massnahmen sind nicht nur zum Schutz vor Berufsunfällen, sondern ganz allgemein zum Schutz vor Gesundheitsschädigungen, die sich aus der Berufsausübung ergeben können.
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