Merkblatt Mehrfachbeschäftigung beim gleichen bzw. bei mehreren Arbeitgebern
Mehrfachbeschäftigung ist aus Sicht des Arbeitsgesetzes (ArG) grundsätzlich zulässig. Arbeitsgesetzliche Vorschriften dürfen dadurch aber nicht verletzt werden, sie sind unter Betrachtung aller Beschäftigungsverhältnisse insgesamt einzuhalten.
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