Mitwirkung: Arbeit und Gesundheit
Die Mitwirkung der Beschäftigten hat unter anderem zum Ziel, den betrieblichen Dialog zu fördern und damit zu einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitenden beizutragen. Das vorliegende Merkblatt beschränkt sich auf das Mitwirkungsrecht im Zusammenhang mit dem Arbeitsgesetz (ArG) und dem Unfallversicherungsgesetz (UVG).
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