Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – was sind die Pflichten des Arbeitgebers?
Dem Arbeitgeber obliegt die Verpflichtung, die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen, auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Insbesondere muss er dafür besorgt sein, dass die Arbeitnehmenden nicht sexuell belästigt werden und dass Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich in Art. 328 OR, Art. 6 ArG sowie im Gleichstellungsgesetz (insbesondere Art. 4 und Art. 5 Abs. 3 GlG).
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