Arbeitsvertrag oder selbstständige Tätigkeit?
Es ist nicht selten, dass Arbeitgeber aus Flexibilitätsgründen für bestimmte Tätigkeiten, statt einen Mitarbeiter anzustellen, die Dienste eines Selbstständigen vorziehen. Was jedoch oftmals unbekannt ist: Eine Vereinbarung, wonach der Vertragspartner als Selbstständiger eine Leistung erbringen soll, genügt nicht, damit dieser u.a. von den Gerichten in jedem Fall auch als selbstständig Erwerbender anerkannt wird. Eine nachträgliche Feststellung, wonach die Vertragsbeziehung eben doch als Arbeitsvertrag bzw. unselbstständige Tätigkeit zu qualifiziert ist, hat schwerwiegende Konsequenzen für den Arbeitgeber. Deshalb liefern wir im Folgenden einige aufschlussgebende Hinweise zum Thema.
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