Rückgabepflicht des Arbeitnehmers
Auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jede Vertragspartei der andern alles herauszugeben, was sie für dessen Dauer erhalten hat, insbesondere Werkzeuge, Arbeitsinstrumente, Dokumente, Fahrzeuge und Fahrausweise.
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