Begründung der Kündigung
Der Gekündigte, und zwar der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber, hat das Recht, eine schriftliche Begründung der Kündigung zu verlangen (OR 335/II). Dies gilt auch bei einer Kündigung während der Probezeit und bei fristloser Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach OR 337ff.
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