Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
Hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Schaden zugefügt, und möchte der Arbeitgeber gestützt auf OR 321e Schadenersatz geltend machen, ist hinsichtlich des Zeitpunkts der Geltendmachung Vorsicht geboten.
Weiterlesen