Fristlose Entlassung wegen Diebstahl
Nach der Bundesgerichtspraxis ist eine fristlose Entlassung ohne vorgängige Verwarnung nur bei besonders schweren Verfehlungen des Arbeitnehmers gerechtfertigt und bedingt, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist.
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