Unverschuldete Arbeitsverhinderung
Im Zusammenhang mit Arbeitsverhinderungen des Arbeitnehmers auf Grund von Operationen, Kuraufenthalten, Suchterkrankungen, Sport- und Verkehrsunfällen ist oft nicht klar, ob der Arbeitgeber während diesen Zeiten lohnfortzahlungspflichtig ist, und ob diese Zeiten Sperrfristen auslösen, die dem Arbeitnehmer als Kündigungsschutz dienen.
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