Reform «AHV 21»: Flexibler Altersrücktritt und Anreize, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten
Im Zuge der Reform «AHV 21» wird das einheitliche Referenzalter (bisher genannt «Rentenalter») 65 für Frauen und Männer eingeführt. Dazu wird das Referenzalter für Frauen schrittweise von heute 64 auf neu 65 Jahre erhöht. Ab 1. Januar 2028 gilt für alle das Referenzalter 65.
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