Bonus
Bereits seit einiger Zeit sind Leistungslöhne im Trend. Eine ausdrückliche Regelung im Gesetz besteht diesbezüglich nur für den Akkordlohn (OR 319/1 i.V.m. 326 und 326a), die Provision (OR 322b, 322c und 323/2), den Anteil am Geschäftsergebnis (OR 322a und 323/3) und die Gratifikation (OR 322d). Ebenfalls zum Bereich der Leistungslöhne gehört der Bonus.
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