Befristeter Arbeitsvertrag und berufliche Vorsorge
Arbeitsverträge können unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts (OR 319 – 343) sind für beide Vertragstypen anwendbar. Dasselbe gilt grundsätzlich auch in Bezug auf die Regelungen der beruflichen Vorsorge.
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