Arbeitsversuch durch Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) kann einer versicherten Person versuchsweise einen Arbeitsplatz für längstens 180 Tage zuweisen, um ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit im Arbeitsmarkt abzuklären. Der Arbeitsversuch findet auf dem Primärarbeitsmarkt statt.
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