Lohndiskriminierung
Eine Arbeitnehmerin konnte eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung glaubhaft machen, da ihr Nachfolger teuerungsbereinigt einen um 25% höheren Anfangslohn als sie erhalten hat. Doch gelang es dem Arbeitgeber, den Beweis zu erbringen, dass die unterschiedlichen Berufserfahrungen die Lohndifferenzen begründeten.
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