Ärztliches Zeugnis
Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss OR 324a und 324b hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer nachzuweisen vermag, dass er ohne sein Verschulden und aus Gründen, die in seiner Person liegen, an der Arbeitsleistung verhindert ist. Nicht das einzige, aber in der Regel ein gutes Beweismittel bei Absenzen in Folge Krankheit oder Unfall ist das ärztliche Zeugnis.
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