Entschädigung für Bereitschaftsdienst
Anlass zur vorliegenden Ausgabe gibt das Urteil 4A_334/2017 des Bundesgerichts, in dem es an seiner langjährigen Praxis festhält, dass der Bereitschaftsdienst bei echter Arbeit auf Abruf zu entschädigen ist, wenn auch nicht gleich hoch wie die Haupttätigkeit.
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