Verantwortlicher Betrieb im Sinne des Arbeitsgesetzes
Bei Verstössen gegen Vorschriften des Arbeitsgesetzes (ArG) oder dessen Verordnungen wird in der Regel von der kantonalen Behörde zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. Falls innert der gesetzten Frist der gesetzeskonforme Zustand nicht wieder hergestellt wird, erlässt die kantonale Behörde eine Verfügung, verbunden mit einer Strafandrohung bei Nichtnachkommen.
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