Immer wieder kommt es vor, dass Mehrarbeit (Überstunden und Überzeit) geleistet wird, nicht kompensiert werden kann und dann in der Regel erst am Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht wird.
Merkblatt Mehrfachbeschäftigung beim gleichen bzw. bei mehreren Arbeitgebern
Mehrfachbeschäftigung ist aus Sicht des Arbeitsgesetzes (ArG) grundsätzlich zulässig. Arbeitsgesetzliche Vorschriften dürfen dadurch aber nicht verletzt werden, sie sind unter Betrachtung aller Beschäftigungsverhältnisse insgesamt einzuhalten.
Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Krankenanstalten und Kliniken
Definitionen, Geltungsbereich, Arbeits- und Ruhezeiten in Krankenanstalten oder Kliniken, Pikettdienst, Sonderschutz für Arbeitnehmerinnen - Mutterschaft.