Wird die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin bei Krankheit des Arbeitnehmers im Sinne von OR 324a/4 durch eine für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertige Regelung ersetzt, so ist die Arbeitgeberin von ihrer Lohnfortzahlungspflicht befreit.
Im Urteil 4A_2/2014 vom 19.2.2014 hatte das Bundesgericht soweit ersichtlich erstmals zu entscheiden, ob eine nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist ausgesprochene Kündigung infolge Krankheit missbräuchlich ist oder nicht.
Schutz vor Übertragung von Krankheitserregern in der Luft
Zum Schutz der Mitarbeitenden vor Übertragung von luftgetragenen Krankheitserregern muss der Arbeitgeber Massnahmen treffen. Diese Informationen richten sich an Fachpersonen um Massnahmen am Arbeitsplatz fachgerecht auszuwählen um das Übertragungsrisiko zu reduzieren.
Basierend auf dem Arbeitsgesetz (ArGV 3, Gesundheitsschutz) sind für Arbeitsplätze unter anderem technische Lüftungsmassnahmen (z. B. Frischluftzufuhr) zu treffen, die gesundheitsgefährdende Belastungen durch Schadstoffe verhindern oder zumindest minimieren (Art. 17 und 18 ArGV 3).