Vereinbarkeit von Konventionalstrafen mit OR 321e
Anlass zur vorliegenden Ausgabe gibt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts (4A_579/2017 / 4A_581/2017). Es hält fest, dass Konventionalstrafen unzulässig sind, wenn sie Ersatzcharakter haben und die Haftung des Arbeitnehmers gemäss OR 321e verschärfen.
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